Hinweise zum Gesundheitsschutz
Die Sonderregelungen zur Corona-Pandemie einschließlich Maskentragungspflicht sind ab dem 03.03.2023 vollständig aufgehoben.
Auf die bekannten Hygieneregeln (AHA-Regeln) wird ausdrücklich hingewiesen.
Unberührt bleiben davon die sitzungspolizeilichen Befugnisse der Vorsitzenden, die abweichendes in Gerichtsverhandlungen anordnen können.
Die Verhandlungssäle wurden in der Zustand vor der Corona-Pandemie zurückversetzt. Die seit Oktober 2020 aufgestellten professionellen Raumluftfilter (Hochleistungsluftreiniger) mit selbstreinigenden H14-HEPA-Hochleistungsfiltern nach EN 1822 verbleiben jedoch in den Verhandlungssälen und können jederzeit bei Bedarf zum Gesundheitsschutz eingeschaltet werden.
Im Eingangsbereich sowie an weiteren Stellen im Gebäude, insbesondere auch vor den Verhandlungssälen, stehen unverändert Desinfektionsspender zur Händehygiene zur Verfügung.