Menu
menu

Zutritt und Zugangskontrolle

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zum Umgang mit der Corona-Pandemie.

Aus Sicherheitsgründen ist ein Zutritt zum Gebäude des Finanzgerichts grundsätzlich nur noch während der Sprechzeiten bzw. für die tatsächliche Dauer von öffentlichen Gerichtsverhandlungen oder nach individueller Vereinbarung möglich.

Besucher und geladene Personen haben jederzeit den Grund für den Besuch des Gerichtsgebäudes anzugeben. Soweit sie über eine schriftliche Ladung oder Einladung verfügen, ist diese grundsätzlich im Empfangsbereich am Haupteingang vorzulegen.

Besucher mit körperlichen Beeinträchtigungen beachten bitte die Hinweise zur Barrierefreiheit, diese finden Sie hier.

Das Betreten der weiteren Räumlichkeiten des Finanzgerichts über den Empfangsbereich hinaus kann von der Vorlage eines gültigen Passes (Personalausweis oder Reisepass) oder eines gültigen Dienstausweises abhängig gemacht werden; Führerscheine sind als Ausweisdokumente nicht zugelassen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht zu einem Termin geladen worden sind.

Zudem finden im Empfangsbereich Zugangskontrollen durch Sicherheitspersonal statt. Das Sicherheitspersonal kann insbesondere verlangen, dass sich Besucher über ihre Person ausweisen, ihren Ausweis an der Pforte hinterlegen oder sich in ein Besucherbuch eintragen lassen.

Das Sicherheitspersonal ist ferner zu Kleider-, Gepäck- und Taschenkontrollen befugt. Gefährliche, verdächtige oder sperrige und schwer kontrollierbare Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Sprays, Glasflaschen, schwere Koffer) sind dem Sicherheitspersonal unaufgefordert vorzulegen und für die Dauer des Gerichtsbesuchs zur Verwahrung zu übergeben.

Für die mit den Zugangskontrollen verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten, insbesondere mögliche Wartezeiten im Empfangsbereich, bitten wir um Verständnis, da die Maßnahmen letztendlich der Sicherheit aller sich im Gerichtsgebäude befindlichen Personen dienen.