Menu
menu

Informationen zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung i.V.m. dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt.

Verantwortlich im Sinne der DSGVO:

Frau Präsidentin des Finanzgerichts

  • Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau
  • Telefon: +49 340 202-2315
  • E-Mail: fg@justiz.sachsen-anhalt.de

Datenschutzbeauftragter:

Herr Richter am Finanzgericht Harald Simböck

  • Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau
  • Telefon: +49 340 202-2315
  • E-Mail: DS.FG@justiz.sachsen-anhalt.de

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:

Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind die jeweils anwendbaren Verfahrensgesetze sowie die Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt.

Datenverarbeitung

Am Finanzgericht werden IT-gestützte Verfahren eingesetzt, in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei setzen wir technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugten Zugriff zu schützen.

Datenkategorien und Datenherkunft:

Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: 

  • Stammdaten,
    Kommunikationsdaten,
    Vertragsdaten,
    Forderungsdaten und
    Zahlungsinformationen.

  • Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.

Empfänger:

Im Rahmen interner Geschäftsabwicklung wird nur denjenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten gewährt, welche mit der Durchführung des jeweiligen Verfahrens betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind. Dies sind insbesondere die für das jeweilige Verfahren zuständigen Richterinnen und Richter sowie weitere Beschäftigte des Gerichts und ihre jeweiligen Vertreter.

Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren können Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden. Dies geschieht ohne Ausnahme auch hier nur in dem Umfang, wie dies für das Verfahren erforderlich ist:

  • Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
  • Gerichte,
  • Gerichtsvollzieher,
  • Sachverständige,
  • Dolmetscher,
  • Zeugen,
  • Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen

Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu erlassenen Aufbewahrungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Die Aufbewahrung von personenbezogenen Daten, die wir im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern oder in anderen Verwaltungsangelegenheiten erhalten haben, erfolgt ebenfalls nach vorgenannten Bestimmungen.

Ihre Rechte

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung zu:

  • Auskunft über die Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Löschung nicht mehr benötigter Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO)

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Sachsen-Anhalt ist dies:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg
Postfach 1947, 39009 Magdeburg

Telefon: +49 391 81803-0
Telefax: +49 391 81803-33

Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.