Allgemeines
Das Finanzgericht gewährt Rechtsschutz gegen Entscheidungen von Finanzbehörden. Zu den Finanzbehörden gehören
- die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt,
- Zollämter und
- die Familienkassen in Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz.
Das Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt.
Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte ausgeübt (§ 2 der Finanzgerichtsordnung).
In Verfahren vor den Finanzgerichten besteht kein Anwaltszwang.