Allgemeines
Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen sowie die Aufnahme von Erklärungen in der Rechtsantragsstelle per Videokonferenz.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die mündlichen Verhandlungen ist § 155 Satz 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 128a Zivilprozessordnung (ZPO) und für die Video-Rechtsantragsstelle § 64 Abs. 1 Satz 2 FGO i. V. m. § 129a Abs. 2 ZPO.
Die Durchführung einer Videoverhandlung kann das Gericht von sich aus anordnen oder auf Antrag eines Beteiligten gestatten. Die Entscheidung über die Anordnung oder Gestattung trifft der Vorsitzende des für das jeweilige Verfahren zuständigen Senats.
Technische Durchführung
Für die Bild- und Tonübertragung wird die datenschutzkonforme Videokonferenzsoftware „BigBlueButton“ eingesetzt. Die Videoverhandlung mit „BigBlueButton“ findet rein browserbasiert statt. Zusätzliche Software muss nicht installiert werden. Eine eigenständige Registrierung ist nicht erforderlich. Für weitere Hinweise zum Datenschutz bei der Nutzung von „BigBlueButton“ siehe die Datenschutzerkärung.
Die Teilnahme erfolgt über einen vom Gericht bereitgestellten Zugangslink sowie einem Zugangscode.
Nach Eingabe der Zugangsdaten gelangen Sie in einen virtuellen Wartebereich, von dem aus Sie zur Videoverhandlung eingelassen werden.
Bitte betreten Sie grundsätzlich von ca. 15 Minuten vor Beginn der Videoverhandlung den virtuellen Wartebereich, damit eine Prüfung der Ton- und Bildübertragung erfolgen kann.
Für technische Probleme sollte dem Gericht vorab eine Telefonnummer mitgeteilt werden.
Weitere Hinweise finden Sie oben rechts im Dokument Hinweise_Videokonferenz sowie in der Datenschutzerklärung.
Aufzeichnung der Videoverhandlung
Eine Aufzeichnung der Videoverhandlung erfolgt durch das Finanzgericht grundsätzlich nicht.
Die Anfertigung von Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen durch Verfahrensbeteiligte oder Dritte ist gem. § 128a Abs. 6 ZPO untersagt.
Weitere Hinweise finden Sie oben rechts im Dokument Hinweise_Videokonferenz sowie in der Datenschutzerklärung.
Teilnahme- und Verhaltensregeln
Teilnehmende haben sicherzustellen, dass sie sich während der Videoverhandlung in einer Umgebung aufhalten, die eine störungsfreie Durchführung der Videoverhandlung gewährleistet und die der Würde des Gerichts entspricht.
Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen sind strikt untersagt.
Die Teilnahme soll in einem ruhigen, privaten Umfeld erfolgen.
Es dürfen sich keine unbeteiligten Dritten im Raum aufhalten.
Vertrauliche Informationen dürfen für unbefugte Dritte nicht sichtbar oder hörbar sein.
Weitere Hinweise finden Sie oben rechts im Dokument Hinweise_Videokonferenz sowie in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz und Datenverarbeitung
Siehe hierzu oben rechts die Datenschutzerklärung.





